SKR 42 oder SKR 49 - welchen sollte ich wählen und kann ich später noch wechseln?

 

Allgemein:

 

Von den Finanzämtern wird verlangt, dass die Vereine ihren Gewinn auf Basis der einzelnen Tätigkeitsbereiche ermitteln.

Im SKR 49 wird das durch die jeweiligen Kontenbereiche sichergestellt.

Im SKR 42 wird das durch die entsprechenden Sphären sichergestellt.

 

Beispiel: Die Kosten für den Übungsleiter:

 

Im SKR 49 kann diese auf 6 verschiedene Konten gebucht werden:

1. Kto 2554 (Ideeller Bereich)

2. Kto 5305 (Zweckbetrieb Sport)

3. Kto 5820 (Zweckbetrieb Sport (UST-FREI)

4. Kto 6205 (Sonstige Zweckbetriebe (UST-PFLICHTIG)

5. Kto 6705 (Sonstige Zweckbetriebe (UST-FREI)

6. Kto 7232 (Geschäftsbetrieb Sport)

 

Im SKR 42 ist dafür 1 Konto (60040) vorgesehen mit der zusätzlichen Angabe der Sphäre:

Sphäre 1 (für den Ideellen Bereich)

Sphäre 2 (für den Bereich Vermögensverwaltung)

Sphäre 3 (für den Zweckbetrieb)

Sphäre 4 (für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb)

Was für Sie als Anwender einfacher ist, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden!

 

SKR 49:

Als gemeinnütziger Verein müssen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben verschiedenen steuerlichen Bereichen zuordnen. Das sind namentlich der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung, der Zweckbetrieb und die wirtschaftliche Geschäftstätigkeit. Der Kontenrahmen SKR 49 ist entsprechend aufgebaut und orientiert sich an diesen steuerlichen Bereichen und ist deshalb auf Vereinsstrukturen abgestimmt.

Vorteil:

Kontengruppen je Vereinsstruktur, übersichtlicher Aufbau (einfache Suche), hoher Bekanntheitsgrad bei Vereinen

Nachteil:

Geringer Detaillierungsgrad bei Kosten und Erlösen, in der Bezeichnung doppelt vorkommende Konten, keine Unterstützung durch Steuerberater ab dem 01.01.2025 , da diese den SKR 49 nicht mehr nutzen können.

 

Empfehlung:
Wer über Vorkenntnisse im SKR 49 verfügt (Kontierungen / Aufbau etc.) keine Daten zum Steuerberater exportieren oder dafür unsere Umsetzungstabelle benutzt, kann ohne Bedenken mit dem SKR 49 beginnen.

Wer allerdings neu anfängt und keine Kontierungsvorerfahrung im SKR 49 hat sollte mit dem SKR 42 beginnen.

SKR 42:

Gleiche Anforderungen an die Erstellung der Gewinnermittlung. Die Tätigkeitsbereiche werden bei der Buchung durch Auswahl der Sphäre sichergestellt.

Nachteil:

Eventuell anfangs höherer Zeitaufwand durch Umstieg auf neuen Kontenplan.

Vorteil:

Einfachere Kontenfindung, da Konten für eine Kostenart auch nur noch einmal vorkommen.

Empfehlung:

Wer mit unserer Vereinssoftware neu beginnt, sollte mit dem SKR 42 beginnen.

Wer trotzdem weiter mit dem SKR 49 arbeiten möchte, kann dies bedenkenlos tun, da ein Umstieg auf den SKR 42 jederzeit systemunterstützt möglich ist.

Ihre Daten werden natürlich zu Dokumentations- und Nachweispflicht im Original (SKR49) gespeichert und stehen bei Bedarf zur Verfügung.

Hinweis: Ein Umstieg von SKR 42 auf SKR 49 ist nicht möglich.