Allgemein:
Von den Finanzämtern wird verlangt, dass die Vereine ihren Gewinn auf Basis der einzelnen Tätigkeitsbereiche ermitteln.
Im SKR 49 wird das durch die jeweiligen Kontenbereiche sichergestellt.
Im SKR 42 wird das durch die entsprechenden Sphären sichergestellt.
Beispiel: Die Kosten für den Übungsleiter:
Im SKR 49 kann diese auf 6 verschiedene Konten gebucht werden:
1. Kto 2554 (Ideeller Bereich)
2. Kto 5305 (Zweckbetrieb Sport)
3. Kto 5820 (Zweckbetrieb Sport (UST-FREI)
4. Kto 6205 (Sonstige Zweckbetriebe (UST-PFLICHTIG)
5. Kto 6705 (Sonstige Zweckbetriebe (UST-FREI)
6. Kto 7232 (Geschäftsbetrieb Sport)
Im SKR 42 ist dafür 1 Konto (60040) vorgesehen mit der zusätzlichen Angabe der Sphäre:
Sphäre 1 (für den Ideellen Bereich)
Sphäre 2 (für den Bereich Vermögensverwaltung)
Sphäre 3 (für den Zweckbetrieb)
Sphäre 4 (für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb)
Was für Sie als Anwender einfacher ist, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden!
SKR 49:
Als gemeinnütziger Verein müssen Sie Ihre Einnahmen
und Ausgaben verschiedenen steuerlichen Bereichen zuordnen. Das sind namentlich
der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung, der Zweckbetrieb und die
wirtschaftliche Geschäftstätigkeit. Der Kontenrahmen SKR 49 ist entsprechend
aufgebaut und orientiert sich an diesen steuerlichen Bereichen und ist
deshalb auf Vereinsstrukturen abgestimmt.
Vorteil:
Kontengruppen je Vereinsstruktur, übersichtlicher
Aufbau (einfache Suche), hoher Bekanntheitsgrad bei Vereinen
Nachteil:
Geringer Detaillierungsgrad bei Kosten und Erlösen, in der Bezeichnung doppelt vorkommende Konten, keine Unterstützung durch Steuerberater ab dem 01.01.2025 , da diese den SKR 49 nicht mehr nutzen können.
Empfehlung:
Wer über Vorkenntnisse im SKR 49 verfügt (Kontierungen / Aufbau etc.) keine
Daten zum Steuerberater exportieren oder dafür unsere Umsetzungstabelle
benutzt, kann ohne Bedenken mit dem SKR 49 beginnen.
Wer allerdings neu anfängt und keine Kontierungsvorerfahrung
im SKR 49 hat sollte mit dem SKR 42 beginnen.
SKR 42:
Gleiche Anforderungen an die Erstellung der
Gewinnermittlung. Die Tätigkeitsbereiche werden bei der Buchung durch
Auswahl der Sphäre sichergestellt.
Nachteil:
Eventuell anfangs höherer Zeitaufwand durch
Umstieg auf neuen Kontenplan.
Vorteil:
Einfachere Kontenfindung, da Konten für eine
Kostenart auch nur noch einmal vorkommen.
Empfehlung:
Wer mit unserer Vereinssoftware neu beginnt, sollte mit dem SKR 42 beginnen.
Wer trotzdem weiter mit dem SKR 49 arbeiten möchte, kann dies bedenkenlos tun, da ein Umstieg auf den SKR 42 jederzeit systemunterstützt möglich ist.
Ihre Daten werden natürlich zu Dokumentations-
und Nachweispflicht im Original (SKR49) gespeichert und stehen bei Bedarf
zur Verfügung.
Hinweis: Ein Umstieg von SKR 42 auf SKR 49 ist nicht möglich.