ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) und ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG (EULA) der Direct One GmbH & Co. KG (Stand: Juli 2018)
1. Allgemeines – Geltungsbereich
Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten der Direct One GmbH & Co. KG (im Nachfolgenden „Direct One“) liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Direct One mit seinen Vertragspartnern (im Nachfolgenden „Kunden“) über die von Direct One angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle künftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen des Kunden, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn die Direct One ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn Direct One der Anwendung der Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zustimmt. Selbst wenn die Direct One auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er die Direct One sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behält sich die Direct One vor, Angebote zurückzuziehen, ohne dass hieraus Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden könnten.
2. Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote der Direct One sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bestellungen oder Aufträge kann die Direct One innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.
Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Direct One und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Plus-Service-Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle zwischen den Vertragsparteien bestehenden Abreden hinsichtlich des Vertragsgegenstandes wieder. Mündliche Zusagen der Direct One vor Abschluss dieses Vertrages sind unverbindlich. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
Technische Änderungen des Gegenstands der Lieferung oder Leistung sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. In Prospekten, Anzeigen, Analysen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben der Direct One stellen nur annähernde Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherungen von Eigenschaften. Vielmehr bedarf die Erklärung einer Beschaffenheitsgarantie der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Direct One.
Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen der (Auftrags-) Bestätigung durch die Direct One in Textform (z.B. per Brief, E-Mail, Telefax). Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen verzichtet werden.
3. Preise und Fälligkeit
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wird ein Projekt nach erfolgter Auftragsbestätigung an den Kunden nicht innerhalb von 6 Monaten umgesetzt, ohne dass ein schuldhaftes Verzögern durch Direct One vorliegt, ist die Direct One berechtigt, den reinen Lizenzumfang in Rechnung zu stellen unter Zusendung der Software auf einem Datenträger sowie des dazugehörenden Lizenzschlüssels ohne Updateberechtigung.
Rechnungen sind nach Rechnungserhalt binnen 10 Tagen netto ohne jeden Abzug zahlbar. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Direct One.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Diese Zahlungsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihren übrigen Teilen gültig.
4. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind das auf dem Datenträger befindliche Softwareprogramm, die auf dem Datenträger gegebenenfalls befindliche Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches und/oder digitales Material, soweit nicht anders gekennzeichnet. Diese werden im Folgenden als „SOFTWARE“ bezeichnet. Der Kunde erhält mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die SOFTWARE aufgezeichnet ist. Ein Erwerb von Rechten an der SOFTWARE selbst ist damit nicht verbunden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die SOFTWARE ohne Datenträger über das Internet bezogen hat („Instant-Download“). Die SOFTWARE ist urheberrechtlich und marken-/titelschutzrechtlich geschützt. Befindet sich weiterhin Software von anderen Herstellern auf dem Datenträger, die nicht unmittelbar in die SOFTWARE integriert ist (z.B. Shareware, Freeware und Demos), unterliegen diese gesonderten Lizenzbestimmungen, welche dem Kunden bei der Installation dieser Software angezeigt werden.
5. Lizenz und Nutzungsrechte / „Time bomb-Lizenz“
Die Direct One gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Nachfolgenden auch als „Lizenz“ bezeichnet), die Kopie der SOFTWARE auf einem oder mehreren Computern gleichzeitig zu benutzen. Der Kunde darf eine Kopie des Datenträgers auf einem beliebigen Medium anfertigen, welche ausschließlich für Zwecke der Datensicherung bestimmt ist. Eine weitergehende Nutzung sowie Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Der Originaldatenträger und die Sicherungskopie müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Das Verschenken, Vermieten und der Verleih der SOFTWARE ist ausdrücklich untersagt.
Wenn der Kunde mehrere Lizenzen der SOFTWARE bezogen hat oder zu einem späteren Zeitpunkt erworben hat, wurde ihm entweder eine entsprechende Anzahl an Datenträgern übergeben oder er hat eine geänderte Lizenzvereinbarung erhalten. In jedem Fall sind die Zusatzlizenzen wie eine normale Lizenz der SOFTWARE zu behandeln. Es gelten keine erweiterten Nutzungsrechte.
Die für den Erwerb von Lizenz- und Nutzungsrechten erforderlichen Willenserklärungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Lizenzpreises. Die Software wird zunächst als temporäre Lizenz mit einer befristeten Laufzeit ausgeliefert (sog. „Time bomb-Lizenz“). Erst nach der vollständigen Bezahlung des Lizenzpreises erhält der Kunde die erforderlichen Lizenzcodes, um die zeitliche Befristung abzuschalten.
Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit des Lizenzpreises nicht, kann die Direct One die Nutzungsrechte an der Software widerrufen. Widerruft die Direct One das Nutzungsrecht, so hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen ab Zugang des Widerrufs die Rechnung zu begleichen. Andernfalls gilt der Widerruf der Nutzungsrechte als erfolgt. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien der Software zu deinstallieren und die Nutzung unverzüglich einzustellen. Die Deinstallation und Nutzungsbeendigung ist durch den Kunden schriftlich zu bestätigen.
Der Widerruf der Nutzungsrechte durch die Direct One stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Die Möglichkeit für die Direct One Schadensersatz geltend zu machen, bleibt in jedem Fall unberührt.
6. Besondere Beschränkungen
Dem Kunden ist untersagt,
- die SOFTWARE und schriftliches Material einem Dritten zu übergeben oder zugänglich zu machen (eine Ausnahme stellt hier eine sog. Test- oder Sharewareversion der SOFTWARE dar (entsprechend gekennzeichnet), welche für die kostenlose Weitergabe freigegeben ist). Dies schließt auch die Weitergabe an Download-Archive im Internet ein;
- die SOFTWARE abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu decompilieren oder zu disassemblieren, von der SOFTWARE abgeänderte Werke zu erstellen (außer für den eigenen Gebrauch im Rahmen der von der SOFTWARE zur Verfügung gestellten Möglichkeiten), Copyrightvermerke oder Marken- und Warenzeichen zu verändern oder zu entfernen;
- das Begleitmaterial zu übersetzen, abzuändern, zu vervielfältigen oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen, Copyrightvermerke oder Markenzeichen zu verändern oder daraus zu entfernen;
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Direct One Vergleichstests mit der SOFTWARE durchzuführen. Wenn mit einer solchen Zustimmung Tests durchgeführt werden, ist der Kunde nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Direct One die Ergebnisse von Vergleichstests mit der SOFTWARE an Dritte weiterzugeben.
7. Mängelhaftung, Zusicherungen
Soweit der Kunde Unternehmer ist, verjähren die Mängelansprüche des Kunden 1 Jahr ab Lieferung der Software, ist der Kunde Verbraucher richtet sich die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in der Software und dem zugehörigen sonstigen Material nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Direct One wird Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen und zwar nach ihrer Wahl und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers.
Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche erfolglos oder bietet die Direct One keine fehlerfreie neue Programmversion an, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückabwicklung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln entfallen hinsichtlich solcher Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst oder durch einen Dritten geändert oder erweitert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Die Mängelhaftung entfällt ferner für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Fehler der Hardware, der Betriebssysteme, Nichtbeachtung der Datensicherungsvorschriften oder sonstige, außerhalb des Verantwortungsbereichs der Direct One liegende Vorgänge, zurückzuführen sind oder wenn der Kunde der Direct One die Möglichkeit verweigert, die Ursache des gemeldeten Fehlers oder Mangels zu untersuchen.
8. Haftung
Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Benutzung der SOFTWARE sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Kunde. Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung gegen die Direct One und ihre Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.
Die Einschränkung gilt nicht bei leichter Fahrlässigkeit, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind.
Die Haftung der Direct One für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die Haftung für die Wiederbeschaffung von Daten ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Direct One deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
9. Datenschutz
Die Direct One wird im Hinblick auf die personenbezogenen Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), wahren.
Personenbezogene Daten des Kunden werden von der Direct One erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, soweit und solange dies für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erfordert oder erlaubt oder der Kunde eingewilligt hat.
Dem Kunden ist bekannt, dass zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertrages die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO unter anderem von dessen Name, Vorname, Verbraucher- bzw. Unternehmereigenschaft, Adresse, Funktion etc. erforderlich sind.
Die Direct One ist berechtigt, die Daten des Kunden an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO oder Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO erforderlich ist. Die Direct One wird die Daten des Kunden, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen gemäß Art. 6 Abs. 1 b) und/oder f) DSGVO, ggf. auch für Zwecke der Forderungsdurchsetzung an Dritte weiterleiten.
Die Direct One wird dem Kunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die den Kunden betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen. Der Kunde hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oer Übermittlung seiner Daten an einen Dritten zu verlangen. Außerdem steht dem Kunden das Recht zu, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Der Kunde kann einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten nach Art. 21 Abs. 1 DSGV jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber der Direct One widersprechen. Wenn die Direct One keine überwiegenden zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verwendung nachweisen kann, wird die Direct One die betreffenden Daten nach Erhalt des Widerspruchs nicht mehr verwenden. Der Kunde kann gleichfalls einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO jederzeit durch formlose Mitteilung gegenüber der Direct One widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird die Direct One die betreffenden Daten nicht mehr für diese Zwecke verwenden.
Verantwortliche Stelle für sämtliche datenschutzbezogenen Fragen sowie die Ausübung der dem Kunden zustehenden Rechte ist die Direct One GmbH & Co. KG, vertreten durch die Direct One Verwaltungs- GmbH, Wandweg 1, 44149 Dortmund, Tel.: 0213/93699042, Fax: 0231/93699043, E-Mail: info[at]direct-one[Punkt]de.
10. Händler
An Händler liefert die Direct One ihre Software ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumt die Direct One dem Händler das Recht ein, dem Endkunden ihre Software zu dem oben beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen.
11. Sonstiges
Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung der Direct One auf Dritte übertragen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Dortmund. Die Direct One ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-) Sitz oder Aufenthaltsort des Kunden zuständigen Gericht geltend zu machen. Bei Streitigkeiten findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an [Name, Anschrift, Webseite der Schlichtungsstelle] zu wenden. Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen. Wir werden an einem solchen Verfahren teilnehmen.